Was wird von der Versicherung nach einem Unfall gezahlt?
Regulierung des Haftpflichtschadens nach einem Unfall:
Laut Paragraph § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Art und Umfang des Schadensersatzes:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Die am häufigsten auftretenden Schadenpositionen hierbei sind:
- Gutachten
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Rechtsanwalt
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
- Sachgegenstände
- Standgebühren
- An- und Ummeldekosten
- Kostenpauschale
- Haushaltshilfe
Kfz Gutachter Schäfertöns
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Guido Schäfertöns
(Kfz-Gutachter)